Guten Tag,
meine Mutter ist vor Jahren verstorben. Sie hat 2 Schwester und einen Bruder Ihre Eltern sind sehr reich.
Nun wüsste ich gerne, wem das Teil meiner Mutter ( ans Haus ihrer Eltern) nach dem Tod deren Eltern( also meiner Großeltern ) zusteht?
Ich danke euch herzlich , wenn ihr die Zeit nehmt meine Frage zu beantworten.
L.G
Hi,
das Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) Abschnitt 1 - Erbfolge (§§ 1922 - 1941 regelt diese Anfrage:
Ich zitiere:
"§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).