ich bin marokkanische Bürgerin , mit spanischem Aufenthaltserlaubnis ( mein Mann ist Spanier).
Wir spielen mit dem Gedanken , nach Deutschland zu ziehen. Doch fraglich ist es jetzt , ob wir Gründungszuschuss beantragen können , bis wir Jobs finden können.
Danke jkedem Tipp im Voraus.
mfG
Hallo ! So viel ich weiß unterliegen Eu-Bürger der sogenannten Freizügigkeit. Sie bedürfen keiner Erlaubnis um von A nach B zu ziehen, müssen sich jedoch beim Ausländeramt anmelden. Dort erhalten Sie dann die "Freizügigkeitsbescheinigung". Nun würde ich erstmals bei der deutschen Botschaft erstmals nachfragen , ob man den Antrag auf ALG oder auf Sozialhilfe beantragen kann. Denn hier beträgt die Wartezeit mindestens 04 Wochen. Und Auswandern war nie eine leichte Aufgabe.