Namen des Vaters streichen lassen.

marita - 14. März 2012 um 17:28
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 15. März 2012 um 16:43
Guten Tag,

Der Vater ist kurz nach der Geburt untergetaucht. Ich weiß überhaupt nicht , ob er noch lebt.
Ich möchte ihm meinen Familieneinammen geben und den des Vaters streichen lassen.
Geht das ?
PS: Mein Kind ist gerade ein Jahr alt geworden. Und wir waren unverheiratet.
Ich danke allen , die sich zurückmelden wollen.
Lieben Gruß

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
15. März 2012 um 16:43
Hallo!
Eine alleinerziehende beziehungsweise eine unverheiratete Mutter hat das Recht den Namen des Kindes abzuändern , solange sie eine öffentlich beglaubigte Einwilligung des Kindes - soweit es das fünfte Lebensjahr vollendet hat - und (!) eine Einwilligung des anderen Elternteils vorgelegt hat; So lautet der Regel ... Doch muss es bei dir anderes aussehen...Daher rate ich dir auf jeden Falls ans Landkreis deines Ortes zu wenden , mit einer schriftlichen Lagerklärung ... Und lass uns hoffen , dass dies auch klappen wird...
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