Patient
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Geändert am 30. Januar 2019 um 02:43
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023
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30. Januar 2019 um 02:49
Guten Tag,
infolge eines Arbeitsunfalls bin ich als erwerbsunfähig eingestuft worden. Nun werde ich natürlich schriftlich entlassen, sobald mein Attest dem Chef vorliegt. Ich frage mich jetzt, was mir zusteht. Kann ich mit meinem Lohn bis zum Ende des Monats rechnen?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen.
LG
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023835 30. Januar 2019 um 02:49
Hallo,
meinen Sie eine Abfindung? Wann sie eine Abfindung bekommen können, erfahren Sie in diesem CCM-Artikel. Eine Erwerbsunfähigkeit rechtfertigt keine Abfindung.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, erhalten Sie ja eine Erwerbsminderungsrente für Ihren Lebensunterhalt.