doume74
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26. April 2012 um 17:13
KILLING ME SOFTLY
Beiträge62Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 2, 2014
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27. April 2012 um 17:54
Guten Tag,
Ich bin unter Trennungsgüterstandes verheiratet.
Im laufe der Ehejahren habe ich 03 Appartements gekauft( unter meinem Namen). Doch habe ich im Kaufvertrag den Namen meiner Frau miterwähnt.
Da jetzt meine Frau die Scheidung verlangt , möchte ich wissen , ob sie Recht auf meine Appartments/Teil davon hat.
Ich danke euch allen , dass ihr mein Eintrag gelesen habt.
Lieben Gruß
KILLING ME SOFTLY
Beiträge62Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 2, 20145 27. April 2012 um 17:54
Hallo!
Wenn Sie den Namen Ihrer Frau als Miteigentümerin erwähnt haben , wird sie logischerweise Anspruch auf ein Teil des Hauses erheben können. Sie muss jedoch was unterschrieben haben.