LOUIS
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8 Jun 2012 à 15:36
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022
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11 Jun 2012 à 17:25
Guten Tag,
Demnächst muss ich mein Testament verfassen und meine Erben einsetzen. Nun wüsste ich gerne , ob ich darin meine Grabpflege erwähnen darf oder muss ich es separat machen ?
Ich danke euch fürs Lesen und hoffe auf eure Mitwirkung.
Lieben Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 11 Jun 2012 à 17:25
Hallo!
Bei der Verfassung eines Testaments ist die Rede von einer Testierfreiheit .. Alles ist doch im § 2302 BGB geregelt... Deswegen darfst du schon das Thema deiner Grabflege mit im Testament anschneiden..