Demnächst muss ich mein Testament verfassen und meine Erben einsetzen. Nun wüsste ich gerne , ob ich darin meine Grabpflege erwähnen darf oder muss ich es separat machen ?
Ich danke euch fürs Lesen und hoffe auf eure Mitwirkung.
Lieben Gruß
Hallo!
Bei der Verfassung eines Testaments ist die Rede von einer Testierfreiheit .. Alles ist doch im § 2302 BGB geregelt... Deswegen darfst du schon das Thema deiner Grabflege mit im Testament anschneiden..