PLOINY
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8. Juni 2012 um 15:45
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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11. Juni 2012 um 17:29
Guten Tag,
Mein Vater ist im Mai 2012 verstorben. Ich bin sein alleinige Erbe.
Heute morgen war ich bei der Bank"Deutsche Bank" mir seine Kontenguthaben anzusehen und Gelder abheben. Lag der Bankfrau die Todesurkunde meines Vaters sowie meine Geburtsurkunde vor, Zweifel an meine Identität auszuräumen ... War doch davon überrascht , dass sie es sich weigerte ohne mir eine einzige Erklärung geben zu wollen...
Mir steht jetzt der Mund offen.
Was kann ich denn tun können?
Ich danke euch für wertvolle Tipps.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 11. Juni 2012 um 17:29
Hallo!
Ohne Erbschein darfst du keine Auskunft über die Guthaben deines verstorbenen Vaters holen... Selbst wenn du der gesetzliche alleine Erbe wärst , musst du der Bank den Erbschein vorlegen , irgendwelche Aktivitäten machen zu dürfen.