Guten Tag,
Mein Cousin hat an einen Arbeitsabschiedsfeier teilgenommen. Leider hat er sich die Knöchel vertauscht.(zweiwöchige Bettruhe ist angesagt). Die Frage lautet jetzt , ob dieser Unfall als Arbeitsunfall gelten wird?
Fuer eure Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
L.G
Ein Arbeitsabschiedsfeier ist privater Feier ... Findet ja nicht im Betriebszeiten statt... Sollte der Abschiedsfeier 02 Stunden nach Feierabend stattgefunden habe , wird dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall gelten und somit entfällt der ein Versicherungsschutz , beim Gotteswillen nicht ....