Guten Tag,
ich habe mich von meinem Mann getrennt. Er ist Student. Sollte ich jetzt die Scheidung einreichen , wird er seine Aufenthalt hier verlieren?
Hallo, wenn er Studienvisum bekommen hat , muss er sein Studium in der gesetzlichen Studienzeit - für Ausländer beträgt es in der Regel 10 Jahre... Sollte er sein Studium in der oben angegeben Zeit nicht geschafft haben , wird er seinen Aufenthaltstitel verlieren.