Guten Tag,
Da die gleichgestellte Ehe in Tunesien verboten ist , möchte ich gerne nach Deutschland kommen und meinem zukünftigem Mann folgen.
Meint ihr werde ich Aufenthalt durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft kriegen?
Ich danke euch fürs Antworten.
L.G
Gem. § 28 I Nr. 1 AufenthG. kann ein nicht europäischer Partner die Familienzusammenführung zu einem deutschen Partner beantragt werden. Da die Ehe einer eingetragene Lebensgemeinschaft im deutschen gleichgestellt wird , kannst du logischerweise den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft zu tunis beantragen.