Aufenthalt& eingetragene Lebensgemeinschaft

JIHAD - 25. Juni 2012 um 16:15
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 26. Juni 2012 um 15:13
Guten Tag,
Da die gleichgestellte Ehe in Tunesien verboten ist , möchte ich gerne nach Deutschland kommen und meinem zukünftigem Mann folgen.
Meint ihr werde ich Aufenthalt durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft kriegen?
Ich danke euch fürs Antworten.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
26. Juni 2012 um 15:13
Gem. § 28 I Nr. 1 AufenthG. kann ein nicht europäischer Partner die Familienzusammenführung zu einem deutschen Partner beantragt werden. Da die Ehe einer eingetragene Lebensgemeinschaft im deutschen gleichgestellt wird , kannst du logischerweise den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft zu tunis beantragen.
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