mein marokkanischer Freund und ich ( Italiener) wollen zusammenziehen und eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen .
Nun wirkt es in negativer Hinsicht auf unseren Rechten im Allgemeinen und an erster Stelle an unseren Arbeitslosengeld ?
Ich danke allen , die uns orientieren können.
L.G
Hallo , ich bin mir so gut wie sicher , dass die ALG Beiträge zusammengerechnet werden. Denn Eingetragene Lebensgemeinschaft und Ehe werden im deutschen Sinne gleichgestellt.