PLZ HELP
Beiträge53Mitglied seitMittwoch 2 November 2011StatusMitgliedZuletzt online: 4 Juni 2014
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24 Jul 2012 à 15:46
Nicht ohne meine Tochter
Beiträge19Mitglied seitMontag 12 November 2012StatusMitgliedZuletzt online:24 Juni 2014
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12 Jun 2013 à 17:58
Guten Tag,
Das Problem hat eine Freundin von mir.
Es geht darum , dass sie unter Gemeinschaftsordnung verheiratet ist.
Nun will ihr Mann eine Wohnung und einen Wagen seiner Schwester verschenken.
Darf er es tun?
Vielen Dank an allen , die ihr weiterhelfen wollen.
MFG
Hallo!
Es ist seine Sache wenn er seiner Schwester was verschenken will, solange er es mit seinem eigenen Geld tut.
Sollte er was aus dem gemeinsam gesparten Geld kaufen wollen, sieht die Sache anders aus..
Bei Zuggewinngemeinschaftsordnung werden alle gekauften erworbenen Sachen im Falle einer Scheidung halbiert.
Nicht ohne meine Tochter
Beiträge19Mitglied seitMontag 12 November 2012StatusMitgliedZuletzt online:24 Juni 2014 12 Jun 2013 à 17:58
unter bestimmten voraussetzungen lautet die antwort auf dein frage ja: du musst die geschenke zurueckgeben/ dazu kannst du schon mal hier einen blick werfen: http://www.recht-finanzen.de/faq/615-notbedarfseinrede-und-ruckforderung-der-schenkung