Geschenke und Zugewinngemeinschaft

PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 4, 2014 - 24. Juli 2012 um 15:46
Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 - 12. Juni 2013 um 17:58
Guten Tag,

Das Problem hat eine Freundin von mir.
Es geht darum , dass sie unter Gemeinschaftsordnung verheiratet ist.
Nun will ihr Mann eine Wohnung und einen Wagen seiner Schwester verschenken.
Darf er es tun?
Vielen Dank an allen , die ihr weiterhelfen wollen.
MFG

3 Antworten

Hallo!
Es ist seine Sache wenn er seiner Schwester was verschenken will, solange er es mit seinem eigenen Geld tut.
Sollte er was aus dem gemeinsam gesparten Geld kaufen wollen, sieht die Sache anders aus..
Bei Zuggewinngemeinschaftsordnung werden alle gekauften erworbenen Sachen im Falle einer Scheidung halbiert.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
20. Mai 2013 um 16:15
Hallo! Zwar ist diese Fragestellung nicht mehr aktuell - nehme ich an - aber eins muss gesagt werden... Ein gemeinsame erworbenes Vermögen bei einer Ehe ( zugewinngemeinschaft ) soll von den beiden Eheleuten verwaltet werden... Nicht nur von einem. Bei " Missbrauch" kann und darf gesetzlich protestiert werden.Siehe mal unter: https://www.recht-finanzen.de/contents/1133-vermoegensverfuegungen-in-der-zugewinngemeinschaft#topedit
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Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014
12. Juni 2013 um 17:58
unter bestimmten voraussetzungen lautet die antwort auf dein frage ja: du musst die geschenke zurueckgeben/ dazu kannst du schon mal hier einen blick werfen: http://www.recht-finanzen.de/faq/615-notbedarfseinrede-und-ruckforderung-der-schenkung
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