R+V erkennt Widerruf einer Begünstigten nicht

Melanie - 6. August 2012 um 17:58
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 7. August 2012 um 09:27
Guten Tag,

mein Onkel ist Anfang Juni 2012 verstorben. Mein Vater ist der einzige Erbe. Nun fanden wir eine Lebensversichrung wo eine Begünstigte eingetragen ist.
Wir suchten uns einen Rechtsanwalt und der widerrief das Bezugsrecht der Begünstigten. Nun kam ein Schreiben der R+V wo drin stand das nach dem Tod die Lebensversicherung unwiderruflich ist.
Die Begünstigte ist uns persönlich nicht bekannt. Wissen nicht was wir nun machen sollen. Hier heißt es aber :
In der Regel ist die Versicherungsleistung als Schenkung anzusehen. Die Schenkung bedarf als Vertrag des Angebots und der Annahme. Sie ist nur formwirksam, wenn sie sofort erfüllt wird oder notariell beurkundet ist (§ 518 BGB).

Ist die Schenkung - wie üblich - nicht beurkundet, kann der Erbe sie gegenüber dem Bezugsberechtigten bis zum Zufluss der Versicherungssumme widerrufen (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Weiß nicht was ich nun machen soll. Die R+V schreibt so und überall im Internet lese ich was anderes.

Gruß M. Sendker

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
7. August 2012 um 09:27
Schön guten Morgen Melanie!

Hat dein Onkel kein Testament hinterlassen ? Hat er ueberhaupt keine Unterlagen hinterlassen , in der die Identität dieser Person andeutet ? Habt ihr nicht nach gebohrt , wo diese Begünstigte sein könnte ? An eurer Stellen werde ich herausfinden wollen , wer diese Person ist. Da sie euch unbekannt ist , ist es eigentlich kein Grund den Lebensversicherungsvertrag anfechten zu wollen....
0