SEHBRILLEN fallen unter dem Medizinproduktgesetz. Daher unterliegt es dem Rückgaberecht nicht... Der Optiker kann das Recht dazu haben , wenn er schon ( im Laufe dieser 03 Stunden , die Bestellung der Gläser bereits angeordnet hatte. Denn Sehgläser werden nur für den Brillenträger angefertigt werden. Aufgrund dessen kann ich seine Ablehnung durchaus nachvollziehen... Aus welchem Grunde willst du denn die Bestellung stornieren?