Anwalt oder gerichtliche Staatshilfe?

Maritim@ de - 24. September 2012 um 14:57
 Héla.H - 25. September 2012 um 15:25
Guten Tag,
ich bekomme 450 Euro als ALG sowie 184 € als Kindergeld... Doch müsste ich zusätzlich einen Unterhalt für mein Kind kriegen, welchen mein Ex Mann mir es verweigert... Wenn ich jetzt den rechtlich verfolgen würde , wäre ich dazu gezwungen den Anwalt zu bezahlen oder werde ich Anspruch auf gerichtliche Staatshilfe erheben dürfen?
Fuer eventuelle Antworten bedanke ich mich schon mal.
Lieben Gruß

1 Antwort

Wenn du schon Arbeitslosengeld beziehen musst du eine gerichtliche Kostenhilfe beantragen und bekommen müssen. Du musst nur die richtigen Nachweisen vorlegen und es wird schon.Aber es ist niemals garantiert , dass du das Verfahren gewinnen wirst. Das steht schon mal fest.
Viel Glück)))))
0