Hallo,
die Karenzzeit sind die ersten drei Kalendertage einer Arbeitsunfähigkeit, in denen der Arbeitnehmer seine Krankheit dem Arbeitgeber melden, aber nicht unbedingt mit einem ärztlichen Attest belegen muss.
Für die Vorlage einer Folgebescheinigung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz keine Frist genannt. Wenn eine zweite Arbeitsunfähigkeit folgt, gilt deshalb die Nachweispflicht erneut nach drei Kalendertagen, also praktisch eine zweite Karenzzeit. Das heißt, wenn die zweite Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, muss wieder ein Attest vorgelegt werden.
Allerdings kann der Arbeitgeber unter Umständen darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Krankheit schon am ersten Tag mit einem Attest belegt.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen