mein Noch-Ehemann will sich scheiden lassen. Unsere Schulden (Kredit usw.) will er auf seinen Namen laufen lassen. Er ist bereit, dafür die Schulderklärung beim Notar zu unterschreiben. Nun lautet die Frage, wie der Rest, also unser eigenes Eigentum, berechnet wird?
Ich hoffe, es gibt Experten unter uns.
Danke
für die Beantwortung der Frage muss man mindestens den Güterstand der Ehegatten kennen. Aber bei so wichtigen und detaillierten Vermögensfragen ist sicher der Fachanwalt der bessere Ansprechpartner.
Hallo!
Was meinst du genau mit der Schulderklärung? Bezieht sich das nur auf den Kredit oder auf andere Schulden? Und was kann man unter dem anderen Eigentum verstehen? Unter welchem Güterstand wurde die Ehe geschlossen?