Eigentumswohnung über einen Makler gekauft

Micha72 - 4. November 2012 um 14:50
Mann.mann Beiträge 23 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2014 - 5. November 2012 um 17:16
Guten Tag,

ich habe zum 01.10. eine Eigentumswohnung über einen Makler gekauft.
Jetzt kommt die Hausverwaltung mit Modernisierungkosten, die die Gemeinschaft pro Eigentümer mit ca. 15.000,- € treffen (insgesamt über 120.000,-) und die sich angeblich nicht vorher abgezeichnet haben.

Das ganze soll jetzt als Sonderumlage durch die Eigentümer getragen werden.

Was kann man tun?

Hätte der Makler darauf hinweisen müssen, das entsprechende Kosten anstehen?

Wäre für eure Meinungen und Vorschläge dankbar...

1 Antwort

DIna.Katoussi Beiträge 51 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 2, 2014 6
5. November 2012 um 14:18
Hallo!
Wenn diesen Sonderumlagen vor dem Eigentümerwechsel gefasst worden sind , musst du als Bewerber für deren Bezahlung aufkommen... Solche Sachen müssten auf jeden Fall im Vorfeld besprochen worden und im Kaufvertrag stehen...
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Hallo,

nein, angeblich war vor dem Besitzwechsel überhaupt nicht abzusehen (weder für den Makler, noch für die Hausverwaltun oder den Besitzer) das entsprechende Kosten exakt einen Monat nach dem Besitzwechsel entstehen. Ich frage mich nur, ob eine Hausverwaltung nicht im Vorwege eine entsprechende Information hätte wissen müssen, denn es ja um 120.000,- €... das kann doch nicht unvorhersehbar sein, oder? Kann man ggf. Schadenersatz gegenüber dem Makler oder der Hausverwaltun geltend machen? (In meinem Fall sogar eine juristische Person)
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viel zu tun Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 21, 2013
5. November 2012 um 16:37
Darf ich mal genau wissen ,was man in dem Falle unter Sonderumlagen verstehen soll? Wenn du damit den Austausch alter Heizungen , Daemmung von Warmwasserleitungen, bzw. der obersten Geschossdecken meinst , musst du ohne oder wen für die Kosten kommen ( das ist in § 10 Abs. 5 EnEV ) geregelt.
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es ist jetzt festgestellt worden das der Fahrstuhl marode ist und komplett erneuert werden muss, die Frage ist inwiefern man dem Makler einen Vorwurf machen kann oder eben der Hausverwaltung, die ja an sich über den Zustand bescheid wissen müsste, ich meine ein Fahrstuhl ist ja nicht heute noch gut und morgen muss er komplett aus dem Gebäude gerissen und neu eingebaut werden. Hätte mich also vor dem Kauf jemand über den Zustand und eventuelle Kosten informieren müssen, oder habe ich Pech gehabt? Ich selbst kann fachlich den Zustand einer Immobiie schlecht beurteilen, darum bin ich ja zu einem Makler gegangen...
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Mann.mann Beiträge 23 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2014 3
5. November 2012 um 17:16
Hallo!
Man müsste schon zugeben , dass der Makler dir einiges verheimlicht hat.... Ob du den deswegen in Rechenschaft ziehen kannst ,bezweifele ich zu tiefst... Du hattest doch den Fahrstuhl maroden Stuhl mit eigenen Augen gesehen .... Als Käufer , selbst ein Mieter würde sich doch Gedanken darüber machen , wer dessen Reparaturkosten zu tragen haben wird...
Ich rate dir , einem Anwalt / Notar deinen Vertrag vorliegen und dessen Inhalt mit ihm besprechen..Solange wir die Klausel nicht lesen können , können wir nicht mit Sicherheit sagen , ob du den Makler / rechtlich verfolgen kannst...
Solltest es dir nichts ausmachen , scanne den Kaufvertrag und poste es hier rein...Dann könnten wir es durchlesen ..So kann man dir mit Sicherheit sagen , ob du Ansichten auf Erfolg haben wirst
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