Guten Tag,
meine beiden Nachbarn, die als Brüder beide
Erben der elterlichen Immobile sind, haben eine Vereinbarung über die Verwertung der Immobilie abgeschlossen. Die Verwertung soll beiden zu gleichen Teilen zukommen. Es handet sich also NICHT um eine Vereinbarung die den Eigentumsübergang der Immobilie regelt, die zweifellos frombedürftig ist, sondern eine Vereinbarung darüber, dass der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie geteilt werden soll. Bedarf eine solche Vereinbarung ebenfalls der Notariellen Beurkundung oder gilt sie auch ohne?
Ich freue mich über eine kurze Antwort.
Ulrich Linke