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Erhaltunsaufwand
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Robert
-
1. Dezember 2012 um 14:33
Donia Tabboubi
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1390
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Montag Oktober 10, 2011
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Mitglied
Zuletzt online:
Oktober 9, 2020
-
6. Dezember 2012 um 17:21
Guten Tag,
ist der Erhaltungsaufwand (z.B. vollständige Erneuerung des Badezimmers) auch im selbstgenutzten Wohneigentum (Einfamilienhaus) steuerlich absetzbar?
Mit freundlichen Grüßen
S. Klötzer
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Donia Tabboubi
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1390
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Montag Oktober 10, 2011
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Mitglied
Zuletzt online:
Oktober 9, 2020
184
6. Dezember 2012 um 17:21
Hallo Herr / Frau Klötzer!
Ja, solche
Ausgaben
(
Sonderausgaben
) können steuerlich begünstigt werden(steuerlich begünstigt werden).Siehe mal:
https://www.recht-finanzen.de/contents/1411-gebaeude-laesst-sich-erhaltungsaufwand-steuerlich-absetzen
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