Erben

mika1601 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Januar 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 5, 2013 - 5. Januar 2013 um 10:26
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 7. Januar 2013 um 13:54
Guten Tag,
Am 19.12.2012 ist ein guter Freund von mir gestorben. Er war pflegebedürftig und ich habe mich um Ihn gekümmert. Unter meheren Leuten sagte er immer wieder das ich nach seinem Tode das Auto erhalten sollte. Es wurde leider nichts schriftliches von Ihm gemacht. Habe ich trotzdem ein Anrecht darauf? Die Ehefrau fordert das Auto zurück

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
7. Januar 2013 um 13:54
Hallo!

So viel ich es verstanden habe , ist die Rede von einem mündlichen Erbvertrag . Solange dieser er von einem Notar beurkundet wurde , ist dieser unwirksam. Dadurch haben Sie leider das Auto zurückgeben.( Der Witwe). Dennoch haben Sie - meiner Meinung nach- Bonuspunkte bei Gott , um ihren verstorbenen Freund gekümmert zu haben.^^^^^^