Guten Tag,
ich möchte meinem Sohn zwei Grundstücke (baugrund nicht aufgeschlossen) schenken. Muß ich das noch bis 31.12.12 tun, oder gibt es für Kinder eine Ausnahme bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr?
Wie verhält es sich bei einem Einfamilienhaus mit Garten?
Meine Tochter soll eine Eigentumswohnung in Wien geschenkt bekommen, wohnt aber schon dort (seit ihrer Kindheit). Gibt es da ein Problem?