Der Ehegatte , welcher den Antrag auf Scheidung stellt , muss die Kosten übernehmen , dann wäre die Teilung der Gerichtskosten vorhersehbar. Jeder trägt die Kosten seines Anwaltes selber. Das ist der Normalfall.
Wenn ein Ehegatte zu wenig verdient , kann er Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.