Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 15 Apr 2013 à 13:13
Hallo !
Der Ehegatte , welcher den Antrag auf Scheidung stellt , muss die Kosten übernehmen , dann wäre die Teilung der Gerichtskosten vorhersehbar. Jeder trägt die Kosten seines Anwaltes selber. Das ist der Normalfall.
Wenn ein Ehegatte zu wenig verdient , kann er Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.