Sonne64
Message postés1Date d'inscriptionDienstag März 5, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 5, 2013
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5. März 2013 um 08:09
hicham.Sahline
Message postés91Date d'inscriptionDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 2014
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5. März 2013 um 10:29
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum nachehelichen Unterhalt:
Wird bei der Berechnung des Nettoeinkommens die Steurermässigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgezogen oder nicht?
In der Steuerklärung wurde die Einkommenssteuer um 21.000€ gekürzt, aufgrund der Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.Bei der Berechnung durch den Gegenanwalt blieb dies unberücksichtigt.
Dies würde erhebliche Auswirkung auf meinen Unterhalt haben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zu diesem Thema eine Antwort geben könnte.