Pflichtuntersuchungen versus Angebotsuntersuchungen

Gelöst
Libéka.pAparoni Message postés 92 Date d'inscription Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 27. August 2013 um 17:04
Donia Tabboubi Message postés 1406 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 28. August 2013 um 14:25
Hallo ! Kurze Frage bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe. Im Arbeitsvertrag ist die Rede von Pflichtuntersuchungen und von Angebotsuntersuchungen. Kann mir jemand von euch den Unterschied zwischen den beiden Begriffen erklären?Vielen Dank schon mal.
Mfg

1 Antwort

Donia Tabboubi Message postés 1406 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. August 2013 um 14:25
Bei den Pflichtuntersuchungen geht es um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die eine Voraussetzung einer Arbeit darstellen und ohne sie der Arbeitnehmer keine Tätigkeit nachgehen darf. Die Angebotsuntersuchungen sind welche , die der Arbeitgeber anzubieten hat. Krumm gesagt: gibt es keinen großen Unterscheid zwischen den beiden Untersuchungen , denn sie sind beide im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ausgeführt und deren Vernachlässigung ist strafbar.
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