Sehr geehrte Damen und Herren,
In der folgenden Sache, bitte ich Sie um eine erste rechtliche Einschätzung sowie weiterführende Hinweise und Empfehlungen:
Es geht um meinen neuen
Mieter. Einzugsdatum: 17.05.2013 ; Mietvertrag lauft am 17.05.2014 ab. Da er in zwei monatiger Zahlungsverzug. Daher will ich mein Recht als
Vermieter geltend machen ,
fristlose Kündigung anordnen..
Nun lautet die Frage an wen genau ich mich wenden soll , die Räumungsklage voranzutreiben?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfestellung!
Mit freundlichen Grüßen
Herr. L.