Eine Frage an alle Profis hier.
Mein verstorbener Bruder hat einen Schenkungsvertrag an seinen Geschäftspartner notariell unterschrieben. Darf ich als Vormund seines Sohnes ( also meines Neffens) an diesen Vertrag halten und die Schenkung machen? Es ist schließlich das Vermögen meines Neffens was ich zu verwalten habe und kein Bock auf Besuch vom Jugendamt ( es wurde als Gegenvormund bestellt).
natürlich ja ,
wenn der Schenkungsvertrag notariell unterschrieben worden ist , dann ist es wirksamer Vertrag. Du darfst nichts aus seinem eigenen Vermögen schenken, aber was du beschreibst gehörst es ihm nicht. sondern der anderen Vertragspartei.