Schenkungen des Vormunds

twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 8. Januar 2014 um 16:58
 Brigitte. Ba85 - 9. Januar 2014 um 09:38
Eine Frage an alle Profis hier.
Mein verstorbener Bruder hat einen Schenkungsvertrag an seinen Geschäftspartner notariell unterschrieben. Darf ich als Vormund seines Sohnes ( also meines Neffens) an diesen Vertrag halten und die Schenkung machen? Es ist schließlich das Vermögen meines Neffens was ich zu verwalten habe und kein Bock auf Besuch vom Jugendamt ( es wurde als Gegenvormund bestellt).

1 Antwort

Brigitte. Ba85
9. Januar 2014 um 09:38
natürlich ja ,
wenn der Schenkungsvertrag notariell unterschrieben worden ist , dann ist es wirksamer Vertrag. Du darfst nichts aus seinem eigenen Vermögen schenken, aber was du beschreibst gehörst es ihm nicht. sondern der anderen Vertragspartei.
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