3 Objekte - ETW; werden als Ferienwohnungen vermietet - Zur Altersabsicherung angeschafft (Nicht belastet )- Gewinnerzielungsabsicht - Gehört zu: "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" - Vermögensverwaltung - Kein Gewerbe!
Einkünfte werden dem Privatvermögen zugerechnet?
- Kann ich die vollen Rechnungsbeträge (brutto) als Werbungskosten absetzen?
Hallo , und ja , die Ausgaben sind als Werbungskosten in der Anlage V einzutragen , wenn es aus den Ferienwohnungen Einnahmen erzielt werden ( wovon ich ausgehe).