hallo,
hoffe jemand kennst sich hier mit dem Ehevertrag aus.
Meine Schwester steht gerade vor der
SCheidung. Da sie jahrelange aus dem Arbeitsbahn ist , will sie vor rechtsgültiger Scheidung die Sache vom
Versorgungsausgleich mit deren "noch" Ehemann regeln. Darf sie jet den
Ehevertrag abschließen und kurz danach den
Scheidungsantrag stellen?