hallo,
hoffe jemand kennst sich hier mit dem Ehevertrag aus.
Meine Schwester steht gerade vor der SCheidung. Da sie jahrelange aus dem Arbeitsbahn ist , will sie vor rechtsgültiger Scheidung die Sache vom Versorgungsausgleich mit deren "noch" Ehemann regeln. Darf sie jet den Ehevertrag abschließen und kurz danach den Scheidungsantrag stellen?
ich glaube schon , man kann einen Ehevertrag vor der Scheidungsprozess abschließen lassen... Obwohl es sehr komisch klingt.. Ehevertrag und danach Scheidungsantrag???!!!!
morsche !also ja , die Rede wird dann von einer Scheidungsvereinbarung sein , nicht mehr vom Ehevertrag. Lies mal diesen Text hier unter : http://www.recht-finanzen.de/faq/1888-was-man-uber-eine-scheidungsvereinbarung-wissen-mag