- Dies und das ums Ungangsrecht von meinen Jungs...;-)

Gelöst
Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 - 24. Januar 2014 um 15:48
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 6. Februar 2014 um 15:20
- Ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner Jungs ( - Zwilling und 14 Jahre. ). Ich lebe schon ein paar Jahre getrennt von meiner Frau. Wir sind offiziell seit 2007 geschieden und wir haben das gleiche Sorgerecht für die Kinder und ich zahle Kinderunterhalt für meine Jungs - sie arbeitet als Teilzeit 24 Stunden in der Woche. Normalerweise sind meine Jungs alle 14 Tage bzw. Ferien regelmässig bei mir und ich von meiner Seite sage ich eigentlich immer Bescheid, wo ich mit ihnen unterwegs bin. Das ist bei mir halt der Standart..;-)

- Dieses "Bescheid" sagen vermisse ich auf der Gegenseite bei meiner Exfrau und ihrem Partner oder ihren Brüdern oder auch ihren Eltern ( Oma, Opa, 2 Paten ) ! MIt ach und krach oder Zufall
bekomme ich dann mit, dass die Kinder wegfliegen oder auch sonst andere Sachen. Ich bin eigentlich nicht zu ängstlich, hätte aber gerne gewußt, w a s passiert. Es könnte ja 'mal sein, daß sich die Jungs mit 14 zu etwas überreden lassen und wenn das irgendwann zu einem Unfall oder schlimmeren führt..

- Kann ich das von meiner "Gegenseite" verlangen um gefährliche Sachen zu verhindern ?
Mir sind die halt z u locker.....und wenn dann etwas passiert ?
Kann ich das verlangen ? Oder soll ich erst das Jugendamt darüber informieren, daß meine
"Gegenseite" zu locker drauf ist ?

Danke für eure Hilfe......Harald

22 Antworten

Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
5. Februar 2014 um 15:47
Hallo Janine...

...zum ersten Punkt mit der neuen Partnerschaft meiner Exfrau - ist irgendwie ein "workoholic" wie meine Exfrau und kommt meistens erst Abends um 9 nach Hause und
meine Jungs wollen auch von ihm nichts annehmen und ihre Mutter vermittelt dann. Das
kann 's ja als "Patchworkfamilie" auch nicht sein. Fahrradfahren und Marathonlauf...;-)

- Bei uns in Roxheim würde man ihn als "Luftpumpe" titulieren. Sag Dir das was...??? ..;-) ...wegen angeblichem Nichtstum bei den Kindern hatte sie bei mir die Koffer gepackt..;-)) Heute nehme ich mir alle Zeit u n d darf nicht. Ich finde das ein wenig paradox............aaaaaaaber die Bahn räumen will er auch nicht. Ich würde mir in solch einer Patchworkfamilie als Stiefvater mehr Gedanken mach...;-)))
Das ist ein Typ, dei einem nicht in die Augen sehen kann... - ..magst Du so Leute ?
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- Das hast Du richtig verstanden.... - ...mit ihr reden wollen endet i m m e r in einer
Diskussion. Unser einer Sohn Tim hat ihre Gene und mach immer dagegen. Mirco als unser zweiter Sohn ist bedächtiger und läßt sich auch von etwas überzeugen und der Sensblere..;-)))

- Ich wähle den gleichen Weg wie meine Exfrau, diie sich auch erst alleine beim Jugendamt wegen des Geldes informiert hat. Tja...und eigentlich wirkich nur wegen dem Geld, wenn ich mir das im Nachhinein überlege..;-)

Viele Grüße... ...............Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
6. Februar 2014 um 15:20
Drücke dir die Daumen. Darf ich dich darum bitten mich auf dem Laufenden zu halten? Sage ich mal aus reinem Frauenneugier. ^^^^
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
24. Januar 2014 um 16:30
hmmmmmmmmmmm , wenn ihr beiden das gemeinsame Sorgerecht habt , dann dürfen sie nur mit gemeinsam unterschriebenem Reiseerlaubnis fliegen. Solange du nichts unterschrieben hast, duerfen sie nirgendwo fliegen. Das zum Einen.
Zum Zwoten: Eins hast du scheinbar außer Acht gelassen: Es geht um gemeinsame Kinder. Nicht um Hausgegenstände. Kann deine Ängste als Vater verstehen. Aber eine Mutter hat nicht um sonst ein Kind 09 Monate lang im Mutterleib getragen. ( ganz zu schweigen von Zwillingen). Ich rate dir einfach mit der Mutter über die Sicherheit eurer Kinder zu reden. Meiner Meinung nach , hast du keinerlei Grund zu Sorge, solange nichts passiert ist. Du hast nämlich kein klares Beispiel dafür genannt , dass den Kindern was zugestoßen ist( Gott behüte).
Zu deiner Hauptfrage: rate ich dir vorsichtshalber dich mit dem Familiengericht in Verbindung zu setzen. Da die Kinder in der Obhut der Mutter befinden und sie - deiner Meinung nach- ihre Pflichten als Mutter verletzt kann das Familiengericht auch eine Pflegeschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft), soweit dies soweit dies zum Wohl der Kinder erforderlich ist.
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
27. Januar 2014 um 12:36
- Hallo Janine.... - ...danke für die Inos. Ich wollte hier eigentlich schon am Wochenende etwas schreiben....;-)

- Woher hast Du die genaue Kenntnis ? Selbst betroffen oder Bekannte ? Bei meiner Exfrau geht 's halt immer "schnell....schnell", was sie leider von ihren Eltern geerbt hat...;-) Deswegen kann ich eigentlich über diese Themen hier nicht in Ruhe schwätzen, weil es dann gleich die große Diskussion gibt....was bestimmt auch ein Grundfür unsere Scheidung war...;-)

- Leider muß ich mich als Vater meiner Jungs schlau machen wie hier und dann bei passender wohl zum Jugendamt gehen mit "gesammelten Werken", daß die dort auch meine Seite hören. Ich mache das ungern. Sie war auch 'mal dort zur Beratung, weil ich nicht den Kinderunterhhalt von der Höhe her zahlen. ( - sie wollte nach der Düsseldorfer Tabelle 840 Euro im Monat für 2 Kinder ! ) Da ich auch das komplette Haus versuche zu halten ... ( 2 Wohnungen vermietet und eine mir. ) bin ich halt zum Anwalt ( meine Jungs sind bei mir privat krankenversichert. ) und alles vorgeblättert und zahle im Monat 460 Euro. Das ging eine Weile gut. Sie lebt auch mit jemand zusammen - das ist schon eine Zeitlang her....;-) Sie möchte aber trotzdem mehr Geld und war beim Jugendamt und ich warte schon auf Post von meinem Anwalt. Meine Exfrau hat mit ihrem Partner wegen der günstigen Zinsen gebaut. Leider habe ich für mich noch 2 größere Darlehen zu stemmen - ein Teil von einem noch von meinen verstorbenen Eltern...;-)
- Ich denke mir machmal ein Richtertermin wäre besser...- ...ich werde 55 und arbeite noch Vollzeit und neine Exfrau ist 6 1/2 Jahre jünger und arbeitet 3 Tage. Sie könnte ja wieder Vollüzeit arbeiten, da sie als Programmierin arbeitet und gut verdien.

- Das war 's erst 'mal...und beim nächsten Mal schreibe ich etwas zu ihrer guuuuuuuuuuuuuuut
Patchworkfamilie und erzähle ein paar interessante Sachen... - ...auch zur Aufsichtspflicht ! ..;-)))
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. Januar 2014 um 10:40
Guten Morgen Tiecher !


Punkt 01: Umgangsrecht: Werfe dir einen Blick ins § 1684 BGB zum Umgang des Kindes mit den Eltern... Dann wirst du die Quelle meiner Infos kennen^^^^^^^...
Punkt 02: Unterhalt:
Ich rate dir umgehend, die Neuprüfung des Unterhalshöhe zu beantragen. Im Lichte der oben beschriebenen Umständen sehe ich eine Hintertür zur Beschränkung oder Wegfall des Geschiedenenunterhaltes ( falls du welchen zu zahlen hättest).. Den Kinderunterhalt darfst ebenfalls neu prüfen lassen , denn vieles hat sich an deine Verpflichtungen Unterhaltszahler geändert... Zu deiner Beruhigung , deine Ex- Frau kann so viel verlangen , wie wiel sie viel ... Doch hast du die gute Karte auf alle Fälle , denn Geschiedenunterhalt - genau wie Kinderunterhalt wird aufgrund der Zahlungsein- und ausgänge" und nicht nach Lust und Laune berechnet.

http://www.recht-finanzen.de/contents/1149-beschrankung-oder-wegfall-des-geschiedenenunterhaltes
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
29. Januar 2014 um 09:36
- Guten Morgen Janine..;-)

- Ich wollte eigentlich gestern schon hier etwas aktuelles hinterlassen. Danke für die entsprechenden Info's zum Thema. Meine Exfrau bekam als solches keinen Unterhalt, weil sie arbeitet.
- Für meine Jungs habe ich den Kinderunterhalt schon neu berechnen lassen und der liegt zur Zeit bei 460 Euro im Monat für Beide..;-)
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- Zur Zeit ist es noch so, daß sie, im Falle eines Falles meines vorzeitigen Umzuges auf Wolke Nr. 7, mein Haus erben, wenn sie 18 sind und hier bin ich am überlegen das Alter beim Notar höher zu setzen... - ...vielleicht auf 25, wenn sie etwas erwachsener sind. Oder sehe ich das verkehrt bzw. veraltet ?

- Noch zur Info. Da meine Exfrau bei unserem Hausumbau sehr viel mitgearbeitet hat stehen ihr dann ca. 80 000 Euro zu. Diese Summe konnte ich natürlich nicht zahlen.
Deswegen läuft für diesen Betrag eine Art Bausparvertrag bis meine Jungs ca. 18 sind und eine monatliche Zahlung von 150 Euro an meine Exfrau...;-)
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- Nochmals zum gemeinsamen Sorgerecht: Soll ich einfach eine Liste für das Jugendamt machen und dort dann direkt mit den Leutchen besprechen ?

Schöne Grüße an Alle..;-)

............Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
29. Januar 2014 um 10:48
Hallo Harald!

@ Zum Punkt: Unterhalt : man kann dir nun gratulieren. 460 Euro im Monat für Beide.^^^^
@ Zum Punkt: Haus: hab eine Frage: ist es so testamentarisch geregelt , dass sie bei ihrem Volljährigkeitsalter das Haus erben sollen ( in deinem Todesfall) oder wie soll ich das verstehen?
@ Zum Punkt drei: Umgangsrecht usw. hab wiederum eine Gegenfrage: habt ihr im Rahmen des Scheidungsprozesses eine Sorgevereinbarung / Belehrung zur Vaterschaft beim Jugendamt schon unterschrieben?
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sagt mirt was ihr wollt , aber es herrschen bei den Jugendaemtern Tussis und sie haben immer ein Ohr für die Mütter offen. Als geschiedener Ehemann muss ich seit 04 Jahren durch kämpfen , meine Tochter sehen zu dürfen. Trotz einem gerichtlichen GEMEINSAMEN SORGERECHTSBESCHEID
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
30. Januar 2014 um 08:30
Hallo "x352"...;-)

- Warst Du nur beim Jugendamt bis jetzt, wenn ich 'mal fragen darf ? Wenn, dann empfehle ich Dir einen richtigen Familienrechtsanwalt, Ich habe auch nicht so viel Geld für Anwälte, aber im nachhinein kann ich das nur wärmstens empfehlen....;-) Eine einfache Rechtsberatung ist nicht so teuer wie man denkt und bei mir hat die Rechtschutzversicherung die 1. Beratung übernommen.

Viele Grüße............Harald
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Morgen Tiecher!
danke für den Rat. ja , ich war schon beim Anwalt und der Richter hat uns schon das gemeinsame Sorgerecht gegeben. Ob das Urteil vollzogen ist , lautet die Frage. Ich kann mich nämlich nicht durchsetzen und die Frau beim Jugendamt nimmt meine Ex gerne in Schutz.
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
30. Januar 2014 um 09:14
...moin, moin...;-)

... w a s kapiert diese unflexible Mitarbeiterin nicht und wie argumentiert sie ?

- Schnapp' Dir den Chef des Jugendamtes und reiche eine Dienstaufsichtbeschwerde ein und auch nochmals Deinen Anwalt .. - ...der sollte auch entsprechende Formulierungen haben..;-) Welches Jugendamt ist das bitte ?

- Sage dem Amt klipp & klar die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, damit die dort wach werden u n d erzähle denen, daß Du notfalls einen offiziellen Fernsehsender hinzunimmst !!!

- Hört sich übertrieben an....ist aber heute bei den ganzen "Pennern" ( - sorry..;-) ) das Beste um die
Ämter wachzurütteln...;-))))) ...einfach trauen & mit viel Glück wird auch Dein Amt wach..;-)
Ist die Sachbearbeiterin eine Freundin oder sehr gute Bekannte Deiner Frau ?
- Lehne diese wegen Befangenheit ab...notfalls über den Anwalt maßregeln lassen !

Viele Grüße...Harald
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
29. Januar 2014 um 13:06
Hallo Janine....es ist vorerst so geregelt, daß die Jungs das in meinem Todesfall bekommen..;-)))

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- Diese Belehrung beim Jugendamt sollte ja dann eigentich nach der Scheidung von uns beiden unterschrieben worden sein, oder ?
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
29. Januar 2014 um 14:19
Hallo !

zwar verstehe ich nicht , in wie fern dies vor geregelt ist ( zwischen dir und deiner Ex-Frau vielleicht????? Vertrag ? Schriftliche Vereinbarung?) Aber als Hauseigentümer ( davon gehe ich auf alle Fälle aus) kannst du deine Kinder als Erben für dein Haus testamentarisch aufzusetzen , also ein Testament verfassen und es notariell beglaubigen lassen. Darin muss es natürlich, stehen dass sie - im Falle deines vorzeitigen Umzuges auf Wolke Nr. 7 das Haus erben sollen. Jedoch erst nach deren 27 Geburtstag.
ja , bei dieser Belehrung geht es eigentlich um diese Die Standard-Sorgevereinbarungsvorlage des Jugendamts , die das Umgangrecht / Umgangspflegschaft unter anderem regelt. Und ja , die sollt ihr beiden als gemeinsame Sorgerecht Träger mit eurer Unterschrift besiegeln.
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
30. Januar 2014 um 10:44
Guten Morgen Janine...;-)

- Es kann sein, daß wir damals bei der Scheidung etwas um das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnet habe. Erinnere mich bitte noochmals dran... - ...diesbezüglich frage ich nochmals bei meiner Exfrau nach..;-)

- Wie kommst Du grad auf die 27 ? ...einfach so, weil Du denkst, daß meine Jungs in dem Alter überlegter sein sollten ?

Viele Grüße.... ...Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
30. Januar 2014 um 10:59
Guten Morgen Harald!!!

O.o sorry muss Tippfehler sein... Wollte eigentlich 25 eingeben....Nicht 27. Sorry .... any way, kannst du ja ein Testament mit einer Klausel verfassen^^
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
30. Januar 2014 um 11:19
....hallo Janine - das kommt vor im "Showgeschäft"...;-)

- So, die Anfrage an meine Exfrau habe ich auf die Reise geschickt & warte auf Antwort.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
30. Januar 2014 um 11:25
Dann abwarten und Tee trinken))
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
31. Januar 2014 um 09:46
...guten Morgen Janine..;-)

- Wie war die "Tea time"..? ...englisch oder friesisch angehaucht ???

Viele Grüße... Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
31. Januar 2014 um 09:54
Schonen guten morgen!


bin noch in der Kaffeepause^^^^^^...
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
31. Januar 2014 um 13:50
Hallo Janine....ich hoffe, der Kaffee hat gut geschmeckt..;-)

- Ich habe zum gemeinsamen Sorgerecht 'ne kleine Frage....

-Die Länge des Fernsehschauens scheint ja als solches egal zu sein, egal ob bei Opa, Mama oder Papa, stimmt 's ?
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-Wie schaut das aus, wenn ich der Meinung bin, daß meine Jungs zu lange am PC bzw. Smartphone hängen und spielen und sogar spielen, wenn ich mit ihnen essen war ? Früher habe ich ihnen das Handy für die Dauer des Essen weggenommen, was aber zur Zeit nicht mehr funktioniert, ooooooohne das ich gleich der Riesen.Bumann bin ? ...habe letztens mit meiner Exfrau schon eine Riesendiskussion, weil ihr das zur Zeit wohl wurscht is'...;-) Ich erwarte vom Anstand her, das das meine lassen, bei mir & anderen sowieso. Hat jemand hierzu eine Idee, wie ich das am Besten gebacken kriege..???

Viele Grüße.... ...Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
31. Januar 2014 um 17:03
ich bin ja selber Mutter und hab ja fast jeden Tag eine Diskussion mit meinen beiden Kindern über die Länge des Fernsehschauens oder Computerspielens.Meiner Erfahrung nach , soll man den Kindern selber erklären, dass, sie selber die Entscheidung ueber die Medienzeit in der Hand haben :haben, dass sie selber ihre Eigenverantwortung tragen , solange du sie nicht mit denen im Hause sein kannst.
Auf deine Redekünste kommt es ja an , ob die die Länge des Fernsehschauens reduziert wird.
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
3. Februar 2014 um 07:51
- Guten Morgen liebe Janine..;-)

...wie ist das hier mit den Zeitstempeln ? Deine Antwort von "05:03" ist das morgens oder mittags ? Ich denke mittags, weil Du ja kaum so früh hier Antworten geben wirst, oder doch ?

- Lebst Du auch getrennt & hast die Kinder, wie meine Exfrau ? Die hat nämlich auch jeden Tag Diskussionen daheim und da läuft das wohl ähnlich..;-) Dort ist mir das eigentlich egal. Ich bin Baujahr '59 und meine Exfrau Baujahr '66 und ich möchte, wenn die Jungs alle 2 - 3 Wochen bei mir sind, diese Diskussionen aber nicht nochmals führen, oder versetze Dich in meine Lage und Du gehst mit den Kindern essen und die spielen während des ganzen Essens, Wärst Du von so einem Verhalten begeistern ??? Es geht ja hier auch um Respekt und früher bei meinen Eltern wäre ich nicht 'mal auf so eine Idee gekommen und hätte das Essen mit Unterhaltung vorgezogen...mein Vater war früher mit dem LKW die Woche über auf Montage. Spätestens beim Essen sollten auch die Kindern umdenken - eine Zeitlang habe ich zum Essen die Handys weg & Ruhe war. Ich habe Bekannte bei denen funktioniert das auch so, weil die Kinder den nötigen Respekt haben. Ich finde halt, das ist Erziehungssache und ich möchte das nicht ausbaden, was auf der Gegenseite halt so vor sich hinplätschert...;-) Was denkst Du wohl, warum ich das gerne anders hätte .. ??? ...Du wärst wahrscheinlich auch nicht davon angetan, wenn Deine Kinder zu 80 Prozent an Geburtstagen oder Weihnachten den Aufstand proben, oder ? Darf ich Dich 'mal fragen, wie alt Du bist, damit ich Dich ein wenig besser einordnen kann ?

Viele Grüße........... ......Harald
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weiss nicht Beiträge 32 Mitglied seit Montag Dezember 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 2
3. Februar 2014 um 15:22
HALLO Harald !
Mit großem Interesse habe ich euren Diskussionen , deine mit janine gelesen. Nun möchte ich dich gerne auf etwas hinweisen.Ihr seid - deine Ex und du Baujahr '59/ '66 ihr beiden kommt aus ganz verschiedenen Generationen... SIE SIND beide 14, wenn ich das ganz richtig verstanden hab. Sie gehören einer anderen Genartion wie ihr . Das müsst ihr bedenken und eine Erziehungshilfe in Anspruch nehmen. Klar kannst du vieles nicht kapieren und Nichts und Niemand kann dich davon abbringen. Doch müsst / sollt ihr diesen Differenzen beachten und versuchen aufs Denkendniveau eurer Kinder herabsetzen. Sonst wird immer die Kommunikation zwischen euch fehlen. Mein Rat einfach.
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
4. Februar 2014 um 08:23
- Guten Morgen "weiss nicht"..;-))

...habe mit einem gewissen Schmunzeln Deinen Kommentar gelesen, Meine fühere Frau & ich haben zwar ein paar Jahre Unterschied und waren insgesamt 17 Jahre zusammen, allerdings nur die letzten 5 Jahre verheiratet..;-) Ich bin auch ein ganz "anderer Schlag" und habe gewisse Gene von meinem Vater geerbt.... - ..deswegen wurden mein Vater & ich immer 10 - 12 Jahre jünger eingestuft. Das ist auch prima und wenn ich mich hier mit ein paar Jungs von der FH unterhalte, dann klappt das auch super und ich denke, ich verhalte mich noch nicht irgendwie "mumienhaft"...;-)
- Ich habe mich jetzt schon öfters an meine Jugend mit 14 versetzt und sehe manches anders und immer mehr in Richtung meiner Jungs Tim & Mirco..-)
Leider habe ich auch nicht die optimale Kommunikation mit meiner Exfrau, weil sie nie Zeit hat und dann immer alles "schnell...schnell..". Das will ich eigentlich von meinen Kindern weghalten..;-)
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- Zur allgemeinen Info, was ich hier noch nicht erwähnt hatte:

..meine Exfrau lebt seit 2005 wieder mit jemanden zusammen ( 10 Jahre jünger / 2 Kinder) Die Kinder ( Junge 11 / Mädchen 15 ) leben nicht in deren Haushalt, sondern bei ihrer Mutter. Seine Tochter kommt nur noch ganz selten, weil ihm seine Art nicht gefällt und der Junge besucht ihn in regelmässigen Abständen. Meine Jungs sind froh, wenn er am Besten nicht zu ihnen ins Zimmer kommt, weil schon ihre Kumpels ihn etwas seltsam fanden..;-)
Die letzten 2 Jahr haben die Beiden wegen der günstigens Zinsen gebaut und auch jetzt arbeitet er bis Abends spät...;-( Ich finde das als solches nicht schöhn für 'nen Ersatzvater und dementsprechend ist das Verhältnis meiner Jungs zu ihm & haben dann meistens Stress, weil sie sich nichts mehr bieten lassen..;-)

- Vielleicht erklärt sich da einiges mehr für euch...;-)))

Viele Grüße..... ....Harald
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Tiecher Beiträge 15 Mitglied seit Freitag Januar 24, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 5, 2014 1
4. Februar 2014 um 07:04
- Zur Info für Janine wegen des gemeinsamen Sorgerechtes: Das war damals schon bei unserer Scheidung für uns beide geregelt - halbe, halbe....;-)

Viele Grüße........... ...Harald
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
4. Februar 2014 um 09:33
so guten Morgen Tiecher!

Bin einfach Mutter zweier Kinder( bin Baujahr 1977) . Sie sind 08 und 09 Jahre alt . Und Tiecher du kannst dir nicht vorstellen ,in welchem Massen ihre Erziehung mir schwer ist. Mein Mann lebt und arbeitet gerade im Ausland. Daher bin ich als alleinerziehende Mutter einzustufen.
Nun bin weder Psycholofgin noch Rechtsanwältin , doch bin ich der Meinung , dass die Rechtskraft die Frage die Länge des Fernsehschauens oder Computerspielens keine Anwendung findet. Ein Familiengericht kann es dir das alleinge Sorgerechtrecht zuordnen , wenn dies dem Wohl der Kindern entspricht. " Leidergottes" wird die Länge des Fernsehschauens oder Computerspielens nicht als Missbrauch/ Gefährdung des Kindes eingestuft, aus gesetzlicher Hinsicht rede ich jetzt.
Aus moralischem / väterlichem bzw./ mütterlichem Blickwinkel gebe ich dir paar Tipps:
*Such das das Gespräch, indem du möglichst wenig redest. (Trennungskinder leiden immer an die Anwesenheit deren Vater / Mutter und ein Ersatzvater ist nie erwünscht.
Versuch Kompromissen mit den Beiden zu finden , indem du ihnen Alternativen für die erwünschten Sachen anbietest: ( Bestechung kann auch positive Konsequenzen mit sich ziehen)
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