Anzeige wegen Urkundenfälschung

Gelöst
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 - 17. Februar 2014 um 16:55
weiss nicht Beiträge 32 Mitglied seit Montag Dezember 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 18. Februar 2014 um 09:52
Eine Frage an alle Profis hier. Danke im Voraus fürs Lesen& fürs Frage Beantworten. bin mit meiner Vorsitzende zusammen. Darf sie mir ein Arbeitszeugnis ausstellen ,selbst wenn sie dafür nicht zuständig ist? Sie ist meine Vorsitzende oder riskiert einer von uns beiden eine Anzeige wegen Urkundenfälschung? Oder was weiß ich?

1 Antwort

weiss nicht Beiträge 32 Mitglied seit Montag Dezember 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 2
18. Februar 2014 um 09:52
hmmmmmm keine Ahnung.. In welchem Bereich ist sie denn tätig? Was ist eigentlich mit einer Vorsitzende gemeint? ok Urkundenfälschung wird es in diesem Text genausten anhand eines gesetzlichen Textes beschrieben: http://www.recht-finanzen.de/faq/3007-urkundenfalschung
Zu deiner Hauptfrage jetzt : sie darf es meiner Meinung nach - wenn sie über Generalvollmacht oder Prokura Prokura verfügt. Andernfalls ist der Personalleiter dafür zuständig.
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