Kann man unzulässige Kontoführungsgebühren zurückverlangen?

Gelöst
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 19. Februar 2014 um 12:18
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 4. März 2014 um 17:12
Kontoführungsgebühren
hab vor paar Jahren einen Darlehnsvertrag abgeschlossen. Nun habe ich via Zufall, dass die Bank mir unzulässige Kontoführungsgebühren gezogen hat.Kann ich die jetzt zurückverlangen?
Danke der Antworten.

4 Antworten

sarah2012.sarah Beiträge 20 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 22, 2014 2
20. Februar 2014 um 13:32
jo das darfst du eben zurückverlangen. Aber es steht in den Sternen geschrieben , ob du es zurückbekommenen wirst. Doch ein Versuch wäre es immer wert. Versuch dein Glück!!
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Janus.B Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch November 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 3
25. Februar 2014 um 09:14
Kannst ja mal Feedback geben ob das geklappt hat und du dein Geld wieder bekommen hast. Würde mich echt interessieren.
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Qu145 Beiträge 42 Mitglied seit Donnerstag Oktober 31, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 5
4. März 2014 um 09:08
Hallo ! Dieses Gerichtsurteil in diesem TEXT kann nun dir Hoffnungen machen.
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hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
4. März 2014 um 17:12
"Kontoführungsgebühren im Rahmen eines Privatdarlehens sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 388/10) unzulässig". Das habe ich in diesem Text gelesen und habe mir einen Termin mit dem Anwalt vereibart. Was das Ergebnis daraus wird , steht noch in den Sternen geschrieben. Ich lass euch wissen , wenn es so weit ist @ Janus.B
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