Habe eine Frage zum Fahrverbot: Nehmen wir an, jemand hat die Anschnallpflicht mehrmals missachtet. Kann gegen denjenigen ein Fahrverbot angeordnet werden? Und wer haftet, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen will oder unangeschnallt erwischt wird? Der Fahrer oder der Mitfahrer selber?
Danke
Danke für die Antwort, Yasmin. Nun habe ich noch eine Frage bezüglich der Haftung.
Gestern war ich auf einer Party mit meiner Freundin. Auf dem Heimweg war sie voll besoffen und ich konnte sie nicht dazu bringen sich anzuschnallen. Besoffen halt. Glücklicherweise wurden wir nicht von einem Polizisten angehalten. Nun lautet die Frage, wer von uns beiden für das Bußgeld für die Missachtung der Anschnallpflicht aufkommen müsste? Fahrer oder Beifahrer?
Natürlich derjenige, der sich nicht anschnallte. Es sei denn, es geht um Kinder, nicht um Erwachsene. Siehe mal dazu: §§ § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat