NOKIAMINI97
Message postés62Date d'inscriptionMittwoch November 9, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 17, 20142 28. April 2014 um 12:00
nach der Düsseldorfer Tabelle 2014 ja würde die Antwort lauen , wenn das Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen ( also des Vaters ) in dem Falle ab
3101 € beträgt. Andernfalls nein.
By tthe way , der bekommt dazu Kindergeld überwiesen oder? als 19 jähriger Auszubildende muss er was bekommen!!