sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag 27 September 2013StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 2015
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18 Aug 2014 à 16:01
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016
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14 Apr 2015 à 17:27
Hallo liebe Community!
Ich hoffe , ich kann hier ausgeholfen werden.
Es geht darum , dass ich als Großvater Taschengelder aufs Sparbuch meines Enkelkindes ( das habe ich ihm eröffnet) eingezahlt habe. Nun habe ich jetzt vor , ein Grundstück zu erwerben , was ich ihm auch später als Schenkung für den anschreiben lassen will. Doch weigert sich die Bank mir die Gelder auszuzahlen , mit dem Vorwand mein Enkel ist gerade 14 Jahre. Ist das Rechtens?
weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag 16 Dezember 2013StatusMitgliedZuletzt online:12 November 20152 19 Aug 2014 à 12:53
solange Sie das Geld aufs Konto Ihres Enkels eingezahlt haben , gehört es Ihnen nicht mehr.
Wenn Sie darauf zugreifen wollen , hat das Gericht zu bestimmen, ob es von Interesse für den minderjährigen ist. Aber so nicht. Denn minderjährige Personen sind Geschäftsunfähig Lesen Sie mal diesen Beitrag.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223 13 Apr 2015 à 19:10
Wer ist denn im Besitz des Sparbuchs?
sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag 27 September 2013StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 201510 14 Apr 2015 à 13:25
Offiziell mein Enkelkind.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223
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sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag 27 September 2013StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 2015 14 Apr 2015 à 15:10
Was heißt "Offiziell"?
Man unterscheidet nicht zwischen offiziellem und inoffiziellem Besitz.
Wer hat das Ding in Händen und wie ist derjenige daran gekommen?
sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag 27 September 2013StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 201510 14 Apr 2015 à 16:34
also ja , zwar ist es mein Geld aufs Sparbuch, aber es lauft auf den Namen meines Enkelkindes....daher sagte ich offiziell mein Enkelkind Da die Bank die Auszahlung verweigert hat , warten wir bis er 18 wird... Er kann nur geringe Summen abheben...
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223 14 Apr 2015 à 17:27
??? Wer hat das Ding in Händen und wie ist derjenige daran gekommen? ???
Vielleicht hilft Ihnen das weiter:
BGH: Urteil vom 18.01.2055 (X ZR 264/02):
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will.
Ich weiß allerdings nicht, ob das noch aktuell ist. Es wird aber im Internet viel zitiert.