Vater am sterben/ hartz 4

00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 10. September 2014 um 17:15
00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 29. September 2014 um 17:44
hallo,
weiß es ist nicht gerade lieb , aber das muss gefragt werden.Papa liegt im Sterbebett (er hat Krebs), er ist war Harz 4 , ab 10.2014 müsste er sich auf Sozialhilfe einstellen. bin mutterlos, meine Verwandtschaft besteht aus Onkel, Tante zwoten Grades.
Wer von uns muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Vielen Dank wenn ihr zeit habt mir behilflich zu sein.

2 Antworten

Julia.O Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 2
11. September 2014 um 12:45
Hallo!


deine Onkel und die Tante wären gesetzlich dazu verpflichtetet, deinen Vater zu beerdigen, wenn du nachweislich mittellos bist.
Sollten die alle mittellos sein, wird das Sozialamt übernehmen müssen. Lies mal das hier an.
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anonymer Benutzer
11. September 2014 um 19:15
Man muss unterscheiden zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht.

Die Frage war: "Wer von uns muss für die Bestattungskosten aufkommen? "

Aus dem zitierten Artikel ergibt sich nicht, dass Onkeln und Tanten zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet sind
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Julia.O Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 2
12. September 2014 um 10:26
S.H: Der Artikel war nur ein Denkstoß für die Tochter. Nun back zur Hauptfrage:

das kommt auf das Selbe hinaus, wenn sie Entscheidungsträger sind, müssen sie doch als Nah-verwandte / Erben für die Bestattungskosten aufkommen. oder? Weiß ich nicht, war nie in der Situation , versuch jedoch der Dame weiterzuhelfen.
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anonymer Benutzer
12. September 2014 um 16:22
Bestattungspflicht (kann je nach Bundesland variieren) und Kostentragungspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Nicht jeder, der bestattungspflichtig ist, ist auch kostentragungspflichtig.

Das ist in dem zitierten Artikel eigentlich ganz gut dargestellt. Oben unter der Überschrift "Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten" sind die Kostentragungspflichtigen dargestellt. Unten unter der Überschrift "Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung " sind die Bestattungspflichtigen aufgeführt.

Vergleicht man die beiden Listen, stellt man fest, dass sie nicht deckungsgleich sind.

Je nach Bundesland sind auch entferntere Verwandte bestattungspflichtig.("Nähere/weitere Verwandte" in der unteren Liste). Sie sind aber nicht kostentragungspflichtig (und deshalb nicht in der oberen Liste aufgeführt.)

Der Erbe dagegen ist in erster Linie kostentragungspflichtig (und deshalb in der oberen Liste als "der erbrechtlich Verpflichtete" aufgeführt), aber nicht bestattungsplichtig (und deshalb in der unteren Liste nicht enthalten).

Allerdings muss man beachten, dass derjenige, der den Bestatter beauftragt, diesem gegenüber vertraglich zur Zahlung verpflichtet sein kann. Ist der Auftraggeber zwar bestattungspflichtg, nicht jedoch kostentragungspflichtig, kann er den Kostentragungspflichtigen in Regress nehmen.

Ich denke, dass in erster Linie die Fragestellerin als Tochter sowohl bestattungs- wie auch kostentragungspflichtig ist. Weitere Kostentragungspflichtige scheinen nicht vorhanden zu sein. Wegen ihrer Mittellosigkeit kann sie wohl Sozialhilfe in Anspruch nehmen
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00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 3
29. September 2014 um 17:44
danke euch vielmals für eure Unterstützung. Das Unheil ist geschehen und mein Daddy ist gestern von uns gegangen. Vielen Dank fuer eure großartige Hilfe bei der Bestattungssache.
Nun brauchte ich jetzt eure Hilfe , in Sache Urkunden und Kündigung von Vertragen. Konntet ihr mir vll weiter helfen? ich bin so gut wie vom Gott verlassen.
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