Mindestlohnregelung ab Januar 2015 auch für die Minijobber??

Gelöst
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 21. Oktober 2014 um 14:58
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 22. Oktober 2014 um 12:10
hallo, weiß jemand, ob die neue gesetzliche Mindestlohnregelung ab Januar 2015 auch für die Minijobber gilt? Arbeite an den Wochenenden an einer Tankstelle. Danke.

2 Antworten

anonymer Benutzer
21. Oktober 2014 um 19:08
Das sagt der DGB dazu:

Haben Minijobber auch Anspruch auf Mindestlohn?

Ja, auch Volljährige mit geringfügiger Beschäftigung (bis zu 450 Euro im Monat) haben Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Das Gehalt wird bei Minijobbern ohne Abzüge (brutto gleich netto) ausgezahlt. Das gilt auch bei einem höheren Stundenlohn. Die Sozialversicherungsbeiträge und die pauschale Steuer trägt der Arbeitgeber. Dies ist gesetzlich eindeutig geregelt und gilt auch dann, wenn die Minijobber netto ein höheres Entgelt haben als die übrigen Beschäftigten, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Den Sozialversicherungsbeiträgen stehen Leistungen entgegen, die die Minijobber nicht erhalten. Deswegen ist in diesem Fall die Ungleichbehandlung gerechtfertigt.


Minijobber dürfen also in Zukunft maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Wenn sie länger arbeiten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die Sonderbestimmungen zu Minijobs entfallen.


Auch so genannte Kleinunternehmer (die im Rahmen der Steuergesetze von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind) müssen ihren Beschäftigten Mindestlohn zahlen.

Quelle: https://www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/
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isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 9
22. Oktober 2014 um 12:10
großartig !!! vielen vielen Dank!!!
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