Alle Verträge lassen sich außerordentlich kündigen im Todesfall. Ich glaube kaum, dass SG Stern eine Ausnahme ist. Ich nehme an, eine Sterbeurkunde ist dem Kündigungsschreiben beizufügen.
Es ist keineswegs so, dass sich alle Verträge im Todesfall kündigen lassen. Grundsätzlich müssen Verpflichtungen des Verstorbenen von den Erben fortgeführt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir haben im Forum an anderer Stelle schon einmal über die Frage, unter welchen Umständen ein Mietverhältnis nach dem Todesfall kündbar ist, gesprochen.
Wenn eine Kündigung möglich ist, steht das Kündigungsrecht den Erben zu. Diese müssen ihr Erbrecht z.B. durch einen Erbschein nachweisen.
Beim Verein SG Stern Stuttgart muss gar nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod. Zur Information des Vereins eine Kopie der Sterbeurkunde hinschicken - fertig.
Geändert am 22. Dezember 2018 um 06:31
Wenn eine Kündigung möglich ist, steht das Kündigungsrecht den Erben zu. Diese müssen ihr Erbrecht z.B. durch einen Erbschein nachweisen.
Beim Verein SG Stern Stuttgart muss gar nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod. Zur Information des Vereins eine Kopie der Sterbeurkunde hinschicken - fertig.
Geändert am 22. Dezember 2018 um 06:32