Guten Tag, muß ein Reiseveranstalter mit Sitz in Rumänien einem Kunden mit Wohnsitz
in Deutschland einen Reisesicherungsschein a) übergeben b) einer deutschen oder einer rumänischen oder einer beliebigen Versicherung mit Sitz im EU-Raum ?
Hallo !" jeder Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern" das schriebt das deutsche Reiserecht und ist in § 651k BGB vor.. Diese Pflicht basiert wiederum auf der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie der EU. Mit anderen Worten muss Ihr Reiseveranstalter Ihnen vor Geldzahlung abgeben... Die Rede hiervon seriösen Reiseveranstalter... Lassen Sie mal hoffen , dass dies Ihren zutrifft. Werfen Sie mal einen Blick hierauf