Ich bin seit 5 Jahren getrennt lebend und ich bezahle ca. 350 € monatlich Unterhalt. Meine Frau ist erwerbsuntüchtig, also EU Rentner. wie lange müßte ich noch zahlen, bzw. würde sich bei einer Scheidung etwas ändern?
Vielen Dank im voraus
Mfg N.J.
Trennungsunterhalt zahlt man vor der Scheidung und Geschiedenenunterhalt nach der Scheidung.Solange der Anspruch auf den ersten Anspruch besteht , werden Sie Scheidungsunterhalt weiterhin zahlen müssen. In dem meisten Fällen wird nach der Scheidung weiterhin Unterhalt geschuldet; Die Vorausschätzung zum Wegfall dieses Anspruchs müssen Ihnen bekannt sein.