Gilt eine Scheidung ggf. zwote Ehe als Kündigungsgrund?

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 10. Februar 2015 um 12:08
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 14. Mai 2015 um 19:21
Hallo! stimmt , dass eine zweite ehe als Kündigungsgrund für eine Krankenschwester sein? oder labbert man nur dummes Zeug?

4 Antworten

anonymer Benutzer
10. Februar 2015 um 18:44
Wenn man nicht gerade bei der katholischen Kirche beschäftigt ist, ist das kein Kündigungsgrund
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
11. Februar 2015 um 13:50
S.H!

also ja , es geht nur um eine Freundin als Altenpflegerin bei der Caritas! Und Ihr leben mit ihrem Mann ist unerträglich nach Ehebruch geworden. Sie will schon Wie Sie es wissen müssten , das ist nicht direkt katholische Kirche, sonder ein Teil davon.
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Danny1983 Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Mai 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2016 4
13. Mai 2015 um 09:05
Kein Kündigungsgrund....man man was die AG alles so versuchen
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
14. Mai 2015 um 19:21
"Kein Kündigungsgrund"

So generell gesagt ist das nicht richtig.

Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz kürzlich eine Liberalisierung des kirchliche Arbeitsrechts empfohlen. Es bleiben aber auch danach Bereiche bestehen, in denen eine Wiederverheiratung nach Scheidung einen Kündigungsgrund darstellen kann.

Grundsätzlich von der liberaleren Regelung ausgenommen sind pastoral-katechetische und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter. Für diese Gruppe bleibt die bisherige Rechtslage bestehen: Sie unterliegen "erhöhten Loyalitätsforderungen" und müssen deswegen bei Wiederheirat oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen.

Dazu dürfte aber natürlich eine Altenpflegerin bei der Caritas nicht zählen.
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