hallo zusammen,
Niemand kann dafür, dass eine Person A wegen dauerhafter Erkrankung des Eigenkindes sehr oft fehlt. Das kann man nie voraussehen.Also lautet die Frage jetzt , ob diese kontinuierliche Anwesenheit eine
Verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde(die Rede ist von einer Sekretärin).