Während der Demonstration einer Verdiveranstaltung habe ich eine Mitgliedschaft ausgefüllt und unterschrieben.Das war am 16.3.2015.
Am 19.3.2015 habe ich diese Migliedschaft widerrufen. Ich habe trotzdem eine Mitgliedeschafts -bestätigung und eine Mitgliedskarte zugeschickt bekommen.
Daraufhin telefonierte ich und mir wurde gesagt das ich in jedem Fall 3 Monatsbeiträge zu zahlen habe.
Jetzt kommt meine Frage.Ist es richtig,das ich trotz Widerruf 3 Monatsbeiträge
zahlen muß?
Verdi buchte mir ende des Monats 106 Euro ab,die ich aber zurückbuchen lies.
Mit freundlichen Grüßen
WOlke
"Am 19.3.2015 habe ich diese Mitgliedschaft widerrufen" Auf welche Art haben Sie mal den Widerruf getätigt? Haben Sie einen schriftlichen Nachweis dafür ?Haben Sie eine Bestätigung für den Rücktritt erhalten?
§ 7 Nr. 3 Satz 1 der Satzung lautet:
"Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Zugang der Beitrittserklärung beim zuständigen Bezirk folgt."Das heißt eigentlich am 01.04 hat ihre Mitgliedschaft begonnen..Daher war es meiner Meinung nach richtig nicht zahlen zu wollen.