Reiserücktritt wegen GDL-Streit und bisher unbekannte RRV
isa456
Message postés73Date d'inscriptionDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
-
5. Mai 2015 um 13:04
KATARINA04523
Message postés52Date d'inscriptionDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 2015
-
6. Mai 2015 um 16:31
Guten Tag liebe Mitglieder!
Eine Frage bitte: muss ein Reiseveranstalter einen Reisenden auf eine vorhandene Reiserücktrittsversicherung hinweisen? Wegen der GDL- Streik wird es mir jetzt unmöglich sein , wegzureisen... Doch ie Dame beim Reisebüro redet von Höher Gewalt und ich muss einen Weg auf meine Kosten bis zu Stuttgart finden... Wie sieht es rechtlich aus?
Lesen Sie auch:
Reiserücktritt wegen GDL-Streit und bisher unbekannte RRV
KATARINA04523
Message postés52Date d'inscriptionDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 6. Mai 2015 um 16:31
also ja , Informationspflicht gibt es ja im deutschen Reiserecht und der Reiseveranstalter muss es Ihnen gesagt haben, dass sowas gibt... Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.. Aber naja, Seien nicht sehr optimistisch , denn Recht haben und Recht bekommen sind meistens verscheiden Schuhe.
Bin mir aber nicht hundert pro sicher , ob sie doch Recht haben, mit dem GDL-Streik.