Eine Frage bitte: muss ein Reiseveranstalter einen Reisenden auf eine vorhandene Reiserücktrittsversicherung hinweisen? Wegen der GDL- Streik wird es mir jetzt unmöglich sein , wegzureisen... Doch ie Dame beim Reisebüro redet von Höher Gewalt und ich muss einen Weg auf meine Kosten bis zu Stuttgart finden... Wie sieht es rechtlich aus?
also ja , Informationspflicht gibt es ja im deutschen Reiserecht und der Reiseveranstalter muss es Ihnen gesagt haben, dass sowas gibt... Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.. Aber naja, Seien nicht sehr optimistisch , denn Recht haben und Recht bekommen sind meistens verscheiden Schuhe.
Bin mir aber nicht hundert pro sicher , ob sie doch Recht haben, mit dem GDL-Streik.