ich bin seit Juni 2013 im Krankenstand und möchte mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen, da ich einen neuen Job gefunden habe.
Bin seit Januar 2004 in diesem Betrieb, der an den öffentlichen Dienst angelehnt ist.
Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Mein Arbeitgeber meint Nein, ich bekomme aber meinen Urlaubsanspruch ausgezahlt.
Schöne Grüße
Manuela
twenty two
Message postés86Date d'inscriptionMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 Geändert am 29. Dezember 2018 um 04:28
Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen: Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers gibt es nur
bei tarifvertraglicher Vereinbarung,
bei geltender betrieblicher Vereinbarung (Sozialplan),