Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 25. Juli 2019 um 22:17
Ein Aliud bezeichnet den Fall, dass als Leistung der falsche Gegenstand gegeben wird; ist er hingegen mangelhaft, spricht man von Peius; ist es zu wenig, spricht man von Minus.
[Quelle: Wikipedia]
Gem. § 434 Abs. (3) BGB kommt es seit der Schuldrechtsreform auf diese Unterscheidungen nicht mehr an, denn "einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."