Guten Abend,
was bedeutet es, wenn ein Gerichtstermin aus "dienstlichem Grund" verschoben wird? Hat das mit dem Verfahren (Umgang) zu tun?
Vielen Dank für die Mühe
Das Gericht ist aus irgendeinem Grund gehindert, den Termin abzuhalten. Die Verlegung ist gem. § 227 III 2 ZPO "kurz zu begründen". Der Begriff "dienstliche Zwecke" genügt faulen Säcken unter den Richtern als Begründung. Die Entscheidung ist ja nicht anfechtbar.
Mit den Inhalten des Verfahrens hat die Verlegung mit größter Wahrscheinlichkeit nichts zu tun.
Na ja, kann ja sein, dass der Richter zur Weiterbildung usw. musste. Die Termine sind schon langfristig (über Monate) festgelegt und da kann immer was dazwischen kommen. Der Umgang sollte aber dann - wie gewohnt - bis zum neuen Termin stattfinden.