Im Einzellfall? Ganz sicher sogar. Wann gibt es dazu nicht mehr als eine Meinung? Meines Erachtens ist die Erheblichkeitsschwelle bei 323 BGB die gleiche wie bei 281 BGB. Jedenfalls meine ich, mich daran zu erinnern, dass die Erheblichkeit bei 281 BGB aus Harmonierungsgründen eingeführt worden ist.