Unterschiedliche Meinungen zu § 323 Absatz 5 S2 BGB

isa456 Message postés 73 Date d'inscription Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - Geändert am 24. Juli 2019 um 12:40
Mond.Bond Message postés 91 Date d'inscription Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 - 31. Juli 2015 um 15:32
Hi Freunde!
Wisst ihr vielleicht, ob es zu § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB (Erheblichkeit des Mangels) unterschiedliche Meinungen gibt?
Danke

1 Antwort

Mond.Bond Message postés 91 Date d'inscription Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
Geändert am 24. Juli 2019 um 12:41
Im Einzellfall? Ganz sicher sogar. Wann gibt es dazu nicht mehr als eine Meinung? Meines Erachtens ist die Erheblichkeitsschwelle bei 323 BGB die gleiche wie bei 281 BGB. Jedenfalls meine ich, mich daran zu erinnern, dass die Erheblichkeit bei 281 BGB aus Harmonierungsgründen eingeführt worden ist.
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