Steuer als Freiberufler (Neuling)

WellThen2015 - Geändert am 15. Juli 2019 um 00:06
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 8. Oktober 2015 um 17:47
Hallo Forum und Mitglieder!

Ich bin, was Steuer angeht, leider sehr unerfahren, bin ja auch erst 19, und habe zwei wahrscheinlich sehr einfache Fragen.

Kurz zur Vorgeschichte:: Ich stand vor 1-2 Monaten kurz davor, eine zweite Tätigkeit als Autor/Texter bei einer Onlineredaktion aufzunehmen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch Schüler war, war das nur nebenberuflich.

Also schrieb ich dem Finanzamt und meldete mich als freier Autor/Texter, nur sicherheitshalber weil die Gefahr bestand, dass ich in den 2 Jobs zusammen mehr als 400 Euro monatlich verdiene.

Jetzige Situation:: Allerdings wurde nichts aus der zweiten Tätigkeit. Ich bin nun als Autor in einer Redaktion tätig auf freiberuflicher Basis. Allerdings sind die Rechnungen, die ich ausstelle, zwischen 50 Euro und 200 Euro monatlich, also nicht steuerpflichtig.

Auf jeder Rechnung steht auch "Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben".

Nun hat aber das Finanzamt inzwischen geantwortet und mir eine Steuernummer gegeben und mich als Autor/Texter eingestuft. Ich soll nun Einkommensteuer, Umsatzsteuer (Besteuerung der Kleinunternehmer § 19 UStG) und Anlage EÜW (es sei denn unter 17.500 Euro jährlich, dann eine einfache Gewinnermittlung) abgeben.

Frage: Was soll ich nun machen? Das, was ich mache, ist ein Nebenjob, der eigentlich nicht steuerpflichtig ist. Ich bin jetzt aber als Autor gemeldet. Kann ich mich wieder abmelden? Wenn ich am Zeitpunkt X keine Steuererklärung abgebe, wird man doch meinen, ich würde hinterziehen, oder?

Frage 2: Ich werde sehr bald studieren. Werde also neben meinem Autoren-Nebenjob mit unregelmäßigem, geringem Einkommen wahrscheinlich auch noch einen normalen Nebenjob auf 400/450-Euro-Basis ausüben. Dann bin ich wieder über der Steuerfreigrenze drüber.

Wie sieht es hier mit der Steuererklärung aus? Muss ich zwei verschiedene einreichen? Kann ich meine Steuernummer nutzen, die mir als "Autor" zugeschrieben wurde, um alles "abzurechnen"?

Ich hoffe, jemand kann mir diese Fragen beantworten. Wie gesagt, das ist meine erste Berührung mit dem Arbeitsmarkt und ich möchte nichts falsch machen.

1 Antwort

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 8. Juni 2019 um 05:14
Hi,
das Wichtigste zur Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen findest du hier.
1