Hallo,
meine Noch-Frau möchte, dass unser Kind nicht meinen Nachnamen bekommt, sondern ihren Mädchennamen. Aber ich möchte gerne, dass sie meinen behält. Jetzt droht sie mir mit dem Gericht. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Ihre Interessen als Vater gelten als schützenswert. Die Umbenennung darf nicht "zur endgültigen Ablösung" von ihnen beitragen. Hinzu kommt, dass das Kind ab einem Alter von 5 Jahren der Namensänderung zustimmen muss.
Geändert am 18. April 2019 um 05:05